Beitrag und Fälligkeit
Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgelegten Mindestbeitrag von zurzeit 10,00 € (i. W. Zehn), pünktlich zu entrichten; freiwillige Sonderzahlungen sind möglich. Freiwillige Spenden werden ebenfalls zur Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke verwendet.
Die Beitragsfälligkeit beginnt mit dem 1. Januar eines jeden Rechnungsjahres. Die Beitragszahlung erfolgt mit dem zweiten Werktag des Monats März für das laufende Rechnungsjahr und soll nach Möglichkeit per Bankeinzug erfolgen.
Neue Mitglieder entrichten den vollen Beitrag kurz nach der Aufnahme durch Vorstandsbeschluss.
Mitgliedschaftsantrag
Sepa-Lastschriftsmandat
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